10 Regeln gegen Krebs
Der "Europäische Kodex zur Krebsbekämpfung" enthält zehn Empfehlungen, wie das persönliche Krebsrisiko vermindert werden kann.
Der "Europäische Kodex zur Krebsbekämpfung" wurde erstmals 1987 im Rahmen des Programms "Europa gegen den Krebs" verabschiedet. Im Jahr 2003 wurde er von internationalen Krebsspezialisten überarbeitet. Er basiert auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die zentrale Botschaft lautet: Bis zu zwei Drittel aller Krebserkrankungen sind vermeidbar. Wer sich an die Empfehlungen haltet und auf seine Gesundheit achtet, kann viel tun, um sein Krebsrisiko zu senken.
Die Regeln wurden an die schweizerischen Verhältnisse angepasst.
"Ich rauche nicht." |
Wenn Sie rauchen, sollten Sie so schnell wie möglich damit aufhören. Rauchen Sie niemals in Anwesenheit anderer. Wenn Sie Nichtraucher sind, bleiben Sie es. |
"Ich vermeide Übergewicht." |
Übergewicht ist Ursache für verschiedenste Krankheiten und eine erhöhte Sterblichkeit. |
"Ich bewege mich täglich." |
Die tägliche körperliche Betätigung reduziert die Gefahr an Krebs zu erkranken. |
"Ich esse mehr frisches Obst und Gemüse." |
Erhöhen Sie Ihren Verzehr an Obst und Gemüse sowie an ballaststoffreichen Getreideprodukten. Nehmen Sie täglich mindestens fünf Portionen Obst und Gemüse zu sich. Begrenzen Sie die Aufnahme von Nahrungsmitteln, die reich an tierischen Fetten sind. |
"Ich trinke nur wenig Alkohol." |
Wenn Sie Bier, Wein oder Spirituosen trinken, beschränken Sie Ihren täglichen Alkoholkonsum auf zwei Gläser für Männer und ein Glas für Frauen. |
"Ich schütze meine Kinder und mich vor der Sonne." |
Vermeiden Sie übermässige Sonnenbestrahlung und Sonnenbrände. Dies gilt insbesondere für Kinder und Heranwachsende. Wer zu Sonnenbränden neigt, sollte sich gezielt schützen. Bei familiär erhöhtem Melanomrisiko (Melanom bei einer Person im ersten Verwandtschaftsgrad) und hellhäutigen, lichtempfindlichen sowie Menschen mit vielen Leberflecken sollte die Haut alle 1-2 Jhare untersucht werden. De Kosten werden bei familiär erhöhtem Menlanomrisiko übernommen. |
http://www.admin.ch/ch/d/sr/832_112_31/a12.html
"Ich schütze mich vor krebserregenden Stoffen." |
Halten Sie Vorschriften ein, die Sie vor einem Kontakt mit krebserregenden Stoffen schützen. Befolgen Sie die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften über Substanzen, die Krebs verursachen können. |
"Ich gehe zur Krebs-Früherkennungsuntersuchung." |
Für Frauen: Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung inklusive Krebsabstrich ab Beginn Geschlechtsverkehr: Die ersten beiden Untersuchungen inklusive Krebsabstrich im Jahresintervall und danach alle drei Jahre. Dies gilt bei normalen Befunden; sonst Untersuchungsintervall nach klinischem Ermessen. Für Männer: Ab einem Alter von 50 Jahren (bei familiärem Risiko ab 45 Jahren) sollten Sie jährlich Ihre Prostatauntersuchen lassen. |
"Darmkrebs kann verhütet werden." |
Welche Tests für die beschwerdefreie Bevölkerung ohne familiäre Vorbelastung in der Schweiz am sinnvollsten sind, wird zur Zeit studienmässig erforscht. Vorsorgetests wie Kontrolle des Stuhls auf verborgenes Blut und Darmspiegelung werden zur Zeit von der Krankenkasse nicht übernommen. Bei familiärem Kolonkarzinom (im ersten Verwandtschaftsgrad mindestens drei Personen befallen oder eine Person vor dem 30. Altersjahr) werden die Kosten übernommen. |
http://www.gastromed-suisse.ch/images/ifo/coloncancer/cancer_dt.pdf
"Ich lasse mich gegen Hepatitis B impfen." |
Es wird eine generelle Imfpung aller Adoleszenten im Alter von 11 bis 15 Jahren empfohlen. So können Sie sich vor Leberkrebs schützen. |
http://www.bag.admin.ch/infekt/publ/supplementa/d/suppl2_hepb.pdf
29.05.2007