Familienpflichten
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(Doris Zumbühl)
Das Gesetz enthält zudem Erleichterungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Familienpflichten. Darunter fällt die Erziehung von Kindern bis zum 15. Altersjahr. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht zur Überzeitarbeit herangezogen werden und bei der Festsetzung der Arbeits- und Ruhezeit ist auf sie entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Auf ihr Verlangen ist ihnen eine Mittagspause von 1 1/2 Stunden zu gewähren. Bei Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses ist ihnen auch für die Betreuung kranker Kinder bis zu 3 Tage Urlaub zu ermöglichen.
Rosenfluh Publikationen09.09.2004 - dzu
Doris Zumbühl
Doris Zumbühl ist diplomierte Medizinische Praxisassistentin. Sie verfügt über mehrere Weiterbildungen in den Bereichen Journalismus, IT und Bildbearbeitung.