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Schutz der Arbeitnehmerinnen bei Mutterschaft

Das Arbeitsrecht enthält besondere Vorschriften zum Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Müttern.

 Der Schutz vor Überbeanspruchung ist vor allem im Arbeitsgesetz geregelt, welches per 1.8.2000 grundlegend revidiert worden ist. Massgebend sind die Gesetzesartikel 35ff und Art. 60-66 der Verordnung 1.

Das Arbeitsgesetz gilt allerdings nicht für alle Branchen und Personengruppen. Ausgenommen sind z.B. die öffentlichen Verwaltungen und die Landwirtschaft. Auf Arbeitnehmerinnen in höherer leitender Stellung ist das Gesetz generell nicht anwendbar. Die folgende kurze Darstellung enthält die wichtigsten Punkte zur Thematik, erhebt aber nicht Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Rosenfluh Publikationen
09.09.2004 - dzu

Doris Zumbühl

Doris Zumbühl ist diplomierte Medizinische Praxisassistentin. Sie verfügt über mehrere Weiterbildungen in den Bereichen Journalismus, IT und Bildbearbeitung.
 
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