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Schwangerschaft, Geburt: Drittes Trimenon: 25. - 40 Schwangerschaftswoche

Die letzten Wochen vor der Geburt.

Das Ende der Schwangerschaft naht und es bleibt noch Zeit für die letzten wichtigen Dinge, welche erledigt werden sollten.

Jetzt ist auch die Zeit gekommen, wo der Klinikkoffer bereit  und alle notwendigen Dokumente bereit sein sollten.

Vorbereitungen für das Baby, Wahl des Kinderarztes, Wahl der Klinik

  • Versicherungsschutz für das Baby beantragen. Eventuell jener der Mutter überprüfen, falls sie in einer Privatklinik gebären oder in einem Einbett-Zimmer liegen möchte.
  • Name des Kindes: Spätestens jetzt sollten sich die Eltern über den oder die Namen geeinigt haben. Übrigens: In der Schweiz haben Standesämter das Recht, ausgefallene Vornamen für Kinder abzulehnen. Mögliche Gründe: Wenn der Name oder bei mehreren Namen das Geschlecht nicht eindeutig identifiziert oder das Persönlichkeitsrecht zu stark eingeschränkt wird. Die wichtigsten Richtlinien sind hier zu finden: Namensrecht Schweiz
  • Mit der Wahl des oder der Namen sollte auch die Geburtsanzeige geplant und ev. gestaltet werden – mit gewissen Aussparungen.
  • Ein Kinderarzt kann von einer Hebamme oder auch von Freundinnen empfohlen werden. Das Kind kann dann bereits zu Vorsorgeuntersuchung angemeldet werden.
  • Die Ausstattung des Kinderzimmers, der Kauf oder das Herstellen von Baby-Kleidung vergegenständlichen deutlich, dass bald ein Wesen mehr in Ihrem Haushalt und Leben existieren wird.
  • Ab der 28. Schwangerschaftswoche sollte es klar sein, wo die Geburt stattfinden wird und welche Geburtsart bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft geplant ist (siehe Geburt >>)
  • Mit dem Arzt können die Möglichkeiten eines Kaiserschnitt, einer Anästhesie oder von Wehenverminderungs-Massnahmen diskutiert werden.
  • Falls eine Hausgeburt geplant ist, muss klar gestellt werden, ob die gewählte Hebamme dazu bereit ist, ob genug Platz vorhanden ist, ob allenfalls die bereits lebenden Kinder versorgt werden können.
  • Grosseltern, Götti, Freunde, Spitex: All diese eventuell notwendige Betreuung und Hilfe nach der Geburt zu Hause sollte jetzt organisiert werden. Eventuell kann der Partner Vaterschaftsurlaub beantragen. In der Schweiz gibt es hierzu bis heute keine gesetzliche Regelung, das wird von Firma zu Firma unterschiedlich gehandhabt. Staatsangestellte bekommen 5 Tage; diese können direkt nach der Geburt oder verteilt im ersten Lebensjahr des Kindes bezogen werden.
  • Zum Mutterschaftsurlaub finden Sie hier Informationen: Mutterschaft: Schutz der Arbeitnehmerin 

Klinikkoffer mit persönlichen Effekten

  • Eigene Handtücher
  • Bequeme, weite Pijamas
  • Weite, ev. alte T-Shirts zum Tragen während der Geburt, welche bei Flecken weggeworfen werde können
  • Bequeme Trainingshosen, genügend bequeme Unterwäsche
  • Erste Kleider für das Baby
  • Crèmes und Kosmetika, Lippenpflegestift
  • Still-BHs
  • Bei Sehbehinderung: Sehbrille, besser keine Kontaktlinsen
  • Handy, Aufladegerät

Es gibt natürlich noch viele persönliche Sachen mehr, welche die Frau individuell mitnehmen möchte, seien das Musik, Düfte (insbesondere für das Einzelzimmer), Massagebälle, Fotoapparat, Videokamera, ein Buch für Wartezeiten, ein Schreibblock, Tagebuch etc.

Wichtige Dokumente

  • Mutterschaftsausweis der Krankenkasse, Schriftenempfangsschein (Wohnbescheinigung der Mutter)
  • Verheiratete bringen das Familienbüchlein mit, Ledige den Personalstandausweis, ev. die Vaterschaftsanerkennung

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Doris Zumbühl

Doris Zumbühl ist diplomierte Medizinische Praxisassistentin. Sie verfügt über mehrere Weiterbildungen in den Bereichen Journalismus, IT und Bildbearbeitung.
 
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