Kollaps (Ohnmacht, Synkope)
Ein Kollaps, eine Ohnmacht oder Synkope dauert nur ein paar Sekunden und ist selten lebensgefährlich.
Eine Ohnmacht (Synkope) ist eine kurz anhaltende Bewusstseinsstörung, die durch einen vorübergehenden Blut- und Sauerstoffmangel im Gehirn verursacht wird. Dauert die Ohnmacht länger als eine Minute, so handelt es sich um einen Notfall und es muss umgehend ein Arzt gerufen werden; eine längere Bewusstlosigkeit kann lebensgefährlich sein oder lebenslange Schäden hinterlassen.
Herz
Synkopen können als Folge einer Herzerkrankung auftreten, wie z. B. Herzklappenfehler, Herzinfarkt oder Herzrhythmusstörungen. Das Herz schlägt zu schnell, zu unregelmässig oder zu langsam; in all diesen Fällen kommt es vorübergehend zu einer eingeschränkten Blutzufuhr zum Gehirn. Vor allem bei älteren Menschen treten mitunter Pausen, sogenannte "Aussetzer" ein.
Kreislauf
Am häufigsten handelt es sich um eine so genannte vasovagale Synkope, d. h. es kommt durch eine Überreaktion des Nervensystems zu einem plötzlichen Blutdruck- und Pulsabfall bei ansonsten meist gesunden Menschen, häufig ausgelöst durch Angst, Schmerz oder psychischen Stress.
Daneben kann ein Bewusstseinsverlust durch ein plötzliches Aufstehen aus einer liegenden Position oder bei längerem Stehen ausgelöst werden (orthostatische Synkope). Hiervon betroffen sind häufig sehr schlanke oder auch grosse Menschen, die häufiger einen niedrigen Blutdruck haben. Der Druck reicht dann nicht mehr aus, um das Gehirn ausreichend mit Blut zu versorgen. Unter dieser Form der Synkope leiden häufig auch Diabetiker.
Gehirn
Verengungen der Gefässe auf dem Weg zum oder im Gehirn können ebenso zu einer verminderten Blutversorgung führen. Auch eine Veränderung der Halsschlagader, meist durch Verkalkung (Arteriosklerose), kann insbesondere bei Kopfdrehung eine Synkope auslösen.
Folgende Erkrankungen können ebenfalls Synkopen auslösen:
- Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis) und der Hirnhäute (Meningitis)
- Hirntumoren oder Verletzungen
- Schlaganfall
- Epileptischer Anfall (Krampfanfall)
Stoffwechsel
Eine weitere mögliche Ursache für eine Bewusstlosigkeit ist ein Nährstoffmangel im Blut, wie z. B. bei einer Unterzuckerung.
Medikamente und Alkohol
Gewisse Medikamente können eine Synkope begünstigen (z.B. Blutdruckmedikamente, starke Schmerzmittel etc.). Ebenso kann es bei einem Alkohol- oder Drogenentzug zu einer Ohnmacht kommen.
Einer Synkope geht oft eine vermehrte Schweissneigung, Übelkeit, Schwindel, Blässe und eventuell auch Herzklopfen voraus. Häufig berichten die Betroffenen auch von einem plötzlichen "Schwarzwerden vor den Augen".
Insbesondere durch Herzrhythmusstörungen kann ein Bewusstseinsverlust jedoch auch ohne jegliche Vorankündigung auftreten.
Zur Abklärung bei einem Kollaps werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt. Dazu gehören unter anderem:
- Krankengeschichte unter Einbezug der Symptome
- Körperliche Untersuchung sowie Puls- und Blutdruckmessungen in Intervallen sowie im Liegen und Stehen
- Laboruntersuchungen zum Ausschluss von Stoffwechselstörungen, Entzündungen oder Blutarmut
- Je nach Anamnese und Alter: EKG (Elektrokardiogramm), 24-Stunden-EKG, ev. EEG (Elektroenzephalogramm, Aufzeichnung der Hirnströme), Ultraschall der grossen Halsarterien
Akutmassnahmen
Erste-Hilfemassnahmen:
- Ruhelagerung, Beine hoch lagern, Wärme-Decke
- Patient nicht alleine lassen
- Nach ein paar Sekunden sollte der Patient wieder ansprechbar sein
Bei bekanntem Diabetes und im Fall einer Unterzuckerung kann dem Patienten ein Stück Traubenzucker helfen, wenn er wieder ansprechbar ist.
Falls die Bewusstlosigkeit länger als ein paar Sekunden andauert:
Erste Hilfe -Massnahmen nach ABCD Schema
ABCD Schema bei Verdacht auf Herzstillstand:
- Bewusstsein und spontane Lebenszeichen prüfen,
- wenn keine sponanten Lebenszeichen >> Alarmieren (Tel 144) oder jemanden beauftragen
- Helfen nach (A) CAB-Schema
Herz-Lungenwiederbelebung - Schema
- A Airway (Atemwege): Ansprechen, Anfassen, Alarmieren (Notruf, Rettungsdienst), Atmungskontrolle und Atemwege freilegen
- wenn keine spontanen Lebenszeichen weiter zu C
- C Circulation (Herz-Kreislauf) - Herzdruckmassage solange bis Rettungskräfte übernehmen.
- D Defibrillation - externe Wiederbelebung mit einem Defibrillator
- wenn kein Defibrillator vorhanden, C wiederholen bis Rettungsdienst oder Arzt kommt > >
Wichtig: Die Herz-Lungen-Wiederbelebung darf erst gestoppt werden, wenn ein Arzt oder Rettungssanitäter dies bestätigt oder der Betroffene wieder vollkommen selbständig atmet. Den Betroffenen nie allein oder aus den Augen lassen und die Wiederbelebungsmassnahme sofort wieder einsetzen, falls erneut keine selbstständige Atmung mehr feststellbar ist.
So verhalten Sie sich richtig bei einem Herzstillstand
- Beauftragen Sie jemanden, den Rettungsdienst anzufordern.
- Sanitäts-Notrufnummer 144
(gültig in allen Kantonen) - Beginnen Sie sofort mit Herz-Lungen-Wiederbelebungs-massnahmen (Cardio-pulmonale Reanimation, CPR), falls Sie die entsprechende Technik erlernt haben, oder:
- Benutzen Sie den Defibrillator, sofern ein solches Gerät verfügbar ist.
Weitere Massnahmen
Die Weiterbehandlung richtet sich nach den Ursachen. Eine zugrunde liegende Krankheit, die die Bewusstlosigkeit ausgelöst hat, muss behandelt werden.
Bei harmloseren Erscheinungsformen beschränken sich die therapeutischen Massnahmen häufig auf eine "Patientenschulung". Dazu gehören z.B.:
- Vermeidung von Situationen, die eine Ohnmacht auslösen können.
- Bewusstmachung von Warnsignalen, die einer Ohnmacht vorausgehen (z.B. Unterzuckerungssignale etc.).
- Ausreichende Flüssigkeitszufuhr
- Üben von Gegenmassnahmen (z.B. Überkreuzen oder Anspannen der Beine)
Anders ist die Situation bei Risikopatienten. Es sind dies z.B. Patienten, die als Ursache für Synkopen eine Herzerkrankung aufweisen, die sich während eines Ohnmachtsanfalls verletzt haben (z.B. bei einem Epileptiker) oder Patienten, die bestimmten Berufsgruppen zugerechnet werden, wie z.B. Fahrzeugführer, Berufsmenschen, die mit Maschinen arbeiten etc.. Hier müssen präventive und therapeutische Massnahmen individuell zwischen Arzt und Patient (sowie evtl. dem Arbeitgeber) besprochen werden.